Reisestipendien
Reisestipendien für den aktiven Besuch (Abstract oder Vortrag) von nationalen und internationalen Symposien/Kongressen können an Mitglieder der DGAKI in nicht-selbständiger Stellung (Doktoranden MD, PhD) oder innerhalb der ersten zwei PostDoc-Jahre vergeben werden.
Der Vorstand der DGAKI entscheidet dann über die Höhe der gewährten Zuschüsse. Tatsächlich entstandene Kosten müssen nachgewiesen werden und werden bis zur festgelegten Höhe durch die DGAKI erstattet. Ein Reisestipendium kann einem Antragsteller nur einmalig gewährt werden. An eine Abteilung/ein Institut können maximal zwei Stipendien pro Jahr vergeben werden.
Ein Antrag auf ein Reisestipendium ist mindestens 2 Monate vorher an die Geschäftsstelle der DGAKI zu senden. Ihren Antrag senden Sie bitte an die Geschäftsstelle der DGAKI unter info@dgaki.de.